Webinar

Vorstellung der neuen befristeten Beihilferegelung zum Ausgleich des Anstiegs der Kraftstoffpreise für Unternehmen des Transportsektors
FR : 17 septembre 2026 I 14h00
DE : 23. September 2026 | 10:00 Uhr.

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Über das
Webinar

DE : 23. September 2026 | 10:00 Uhr.
Vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten, die in den kommenden Monaten zu einer sehr unsicheren Lage auf dem Energiemarkt führt, hat die Regierung im Rahmen der letzten Tripartite-Sitzung die Einführung befristeter Beihilferahmen beschlossen, die von der Europäischen Kommission angenommen wurden.
Ziel ist es, besonders betroffene Unternehmen sowie die Wirtschaft insgesamt bei der Bewältigung der Auswirkungen dieser Krise zu unterstützen.
Das neue Gesetz vom 22. Juli 2026 zur Einführung einer befristeten Beihilferegelung zum Ausgleich des Anstiegs der Kraftstoffpreise für Unternehmen des Transportsektors im Zusammenhang mit der Krise im Nahen Osten sieht eine befristete Beihilferegelung zum Ausgleich des Anstiegs der Kraftstoffpreise für Unternehmen des Transportsektors vor.
Die Regelung ermöglicht:
  • die Auswirkungen des Anstiegs der Kraftstoffpreise abzumildern;
  • die Kontinuität der Geschäftstätigkeit und der Lieferketten sicherzustellen;
  • die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Transportsektors zu stärken.
Diese Beihilferegelung soll es Unternehmen des Transportsektors ermöglichen, kurzfristig die Folgen des außergewöhnlichen Anstiegs der Kraftstoffpreise zu bewältigen. Dadurch soll ihre Investitionsfähigkeit in künftige Projekte zur Energiewende, insbesondere in den Bereichen Elektrifizierung und Verbesserung der Energieeffizienz, erhalten bleiben.
Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2026. Die maximale Beihilfeintensität beträgt 70%.
Unternehmen können ihre Anträge bis zum 1. Februar 2027 einreichen.
Um die Modalitäten dieses neuen Gesetzes ausführlich vorzustellen, organisieren das Wirtschaftsministerium, die Luxembourg Confederation und Luxinnovation gemeinsam diese Informationswebinare.

Warum teilnehmen?
Im Rahmen dieser Informationsveranstaltungen stellen das Wirtschaftsministerium und die Luxembourg Confederation folgende Themen vor:
  • den rechtlichen Rahmen und die Ziele dieser neuen Beihilferegelung;
  • die Förderkriterien und das Bewertungsverfahren für die Anträge;
  • die konkreten Schritte zur Einreichung eines Antrags.

An wen richten sich die Webinare?
Diese Webinare richten sich an luxemburgische Unternehmen des Transportsektors, die über eine Niederlassungsgenehmigung zur Ausübung mindestens einer der folgenden Tätigkeiten verfügen:
  • Güterbeförderung auf der Schiene;
  • grenzüberschreitende Güterbeförderung auf der Straße mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen;
  • grenzüberschreitende Güterbeförderung auf der Straße mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen;
  • innerstaatliche Güterbeförderung auf der Straße mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen;
  • innerstaatliche Güterbeförderung auf der Straße mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen;
  • innerstaatliche Personenbeförderung auf der Straße.

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